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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Betreiber und Kontakt

Euro-Marker e. K.


Alter Postweg 120

21220 Seevetal


Telefonnummer: 04105-556 78 57

Fax: 04105-555 237


E-Mail: wiebke.sueren@euro-marker.de


Vertretung

Euro-Marker e. K. wird vertreten durch Wiebke Süren

Register und Registernummer: HRA 114994


Umsatzsteuer-ID

DE283263647

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftraggeber diesen Bedingungen widerspricht.

3. Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

4. Gewährleistung

Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern.


Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.


Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Ausgenommen sind Produkte, deren Garantiezeit des Herstellers anderweitig lauten. Ausnahmen sind auch wenn der Gegenstand des Vertrages ein Bauwerk oder eine Planungsleistung ist.


Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von einer Woche ab Beginn der Gewärleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.


Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

5. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine ledeglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und zu den wesentlichen Vertagspflichten des Auftragnehmers zählt

6. Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von einer Woche nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat der schriftlichen Form zu erfolgen.


Jede Rechnung ist nach den in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen.


Die Forderung des Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers, für die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistung ermöglicht.

7. Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

8. Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Forderung gegen den Aufragnehmer unbestritten ist, das Bestehen dieser Forderung in einem Rechtsstreit festgestellt wurde oder ein solcher Rechtsstreit entscheidungsreif ist.

9. Weitere Bestimmungen

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern.


Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.


Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.